Förderung

Finanzielle Förderung der musikalischen Ausbildung von Kindern

Die Mitgliedsbeiträge des Förderkreises musizierender Jugend finanzieren die Kosten der Musikausbildung der Kinder, deren Eltern um Hilfe bei der Finanzierung des Musikunterrichtes gebeten haben.

Über die Höhe der Förderung entscheidet der Vorstand – gemäß den Richtlinien des Vereins -, nachdem die Eltern Einblick in die finanzielle familiäre Situation gegeben haben. Diskretion ist selbstverständlich. Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf die Kosten des Privatmusikunterrichts, dabei spielt es keine Rolle, ob Einzel- oder Gruppenunterricht erteilt wird.

Richtlinien zur Förderung musikalisch begabter Kinder und Jugendlicher

(aus dem Satzungsanhang)

Die Förderung ist möglich durch finanzielle Unterstützung und / oder
durch Überlassung von Instrumenten

1. Finanzielle Förderung

1.1 Finanziell gefördert werden können Kinder und
Jugendliche, deren Erziehungsberechtigte die Ausbildungskosten nicht
alleine aufbringen können. Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf
die Kosten des des Instrumental- bzw. Vokalunterrichts dabei spielt es
keine Rolle, ob Einzel- oder Gruppenunterricht erteilt wird.

1.2 Den formlosen Antrag auf Förderung können die
Erziehungsberechtigten stellen. Die Erziehungsberechtigten müssen
glaubhaft versichern, dass ihnen die musikalische Ausbildung des Kindes
/ Jugendlichen aus finanziellen Gründen allein nicht möglich ist.

1.3 Dazu müssen die Erziehungsberechtigten einen
Nachweis über ihre finanziellen Verhältnisse erbringen. Die Kenntnis der
finanziellen und sonstigen Familienverhältnisse unterliegen der
Verschwiegenheit und werden vom Vorstand Dritten gegenüber vertraulich
gehalten.

1.4 Die Entscheidung über die Förderung trifft der
Vorstand.

1.5 Geldmittel zur Förderung werden ausschließlich
der Ausbildungsstelle, bzw. ggf. den privaten Musikpädagogen zugeleitet
und reduzieren jeweils den Eigenanteil der Eltern.

1.6 Auf einen Eigenanteil des Erziehungsberechtigten
wird im Regelfall nicht verzichtet werden.

1.7 Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht
nicht.

1.8 Die Kostenübernahmeerklärung des Förderkreises
ergeht schriftlich. Die Entscheidung zur Förderung gilt jeweils für ein
Kalenderjahr. In begründeten Fällen (z.B. Wegfall der Fördergrundlage)
ist ein Widerruf möglich. Im letzten Quartal eines Jahres werden die
Eltern schriftlich um Stellungnahme zur Ausbildungssituation ihres
Kindes und den finanziellen Bedingungen aufgefordert. Die weitere
Förderung hängt davon ab, ob diese Angaben wahrheitsgemäß und innerhalb
der Frist abgegeben wird.

Eine mehrjährige Förderung ist möglich.

1.9 Die Förderung endet im Normalfall mit dem
vollendeten 18. Lebensjahr.

2. Ausleihe von Musikinstrumenten

2.1 Eine Förderung ist auch möglich durch die
Ausleihe von Musikinstrumenten, die im Besitz des Förderkreises
sind.

2.2 Dazu wird ein Leihvertrag geschlossen, der
zunächst für ein Jahr läuft. Eine Verlängerung ist aber jederzeit
möglich.

2.3 Dabei ist ein Unkostenbeitrag pro Jahr für die
laufenden Reparaturen bzw. Pflege der Instrumente zu leisten. Die Höhe
des Unkostenbeitrages legt der Vorstand fest. Der Betrag wird vom Konto
des Zahlungspflichtigen eingezogen. Die Ausleihe ist nur möglich, wenn
ein SEPA- Mandat erteilt ist.

2.4 Sollte das Instrument nicht mehr benötigt
werden, ist eine zeitnahe Rückgabe erforderlich.

2.5 Bei Schäden ist der Förderkreis umgehend zu
informieren. Die Schadensregulierung kann über die
Haftpflichtversicherung der Eltern oder direkt über die
Erziehungsberechtigten erfolgen.

2.6 Im letzten Quartal eines Jahres werden die
Eltern schriftlich um Stellungnahme zur Ausbildungssituation ihres
Kindes aufgefordert. Die weitere Überlassung eines Instrumentes hängt
davon ab, ob diese Angaben wahrheits- und fristgerecht ergehen.