Mitgliedschaft und Spenden

Wir finanzieren unsere Arbeit über Spenden und Beiträge unserer Mitglieder.

Mitglied werden

Details zur Mitgliedschaft:

  • Beitrag: Die Höhe des Mitgliedsbeitrags ist frei
    wählbar – Der Mindestbeitrag beträgt monatlich 3 €.
  • Laufzeit: Der Mitgliedsbeitrag wird von uns
    jährlich per Einzugsermächtigung erhoben.
  • Kündigung: Die Mitgliedschaft kann jeweils zum
    Jahresende in schriftlicher Form beendet werden.

Wenn Sie unserem Verein beitreten möchten, laden Sie bitte
folgendes Formular herunter: Beitrittserklärung (PDF)

Drucken Sie das Formular aus und schicken es dann ausgefüllt und
unterschrieben an folgende Adresse:

Bernhard Schwab
Die Amtswiesen 2
64646 Heppenheim

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns bitte an oder schreiben Sie uns
eine E-Mail:

0 62 52 – 74 489
bzw. info@foerderkreis-heppenheim.de

Spenden

Selbstverständlich nehmen wir auch Spendenbeträge entgegen. Wir freuen uns über jeden Euro und können Ihnen versichern, das auch der kleinste Beitrag einen wertvollen Beitrag leistet.

Spenden überweisen Sie bitte unter Angabe ihrer E-Mail Adresse an dieses Konto:

Sparkasse Starkenburg
IBAN: DE45 5095 1469 0010 1992 00
BIC: HELADEF1HEP

Nach Eingang ihrer Spende senden wir Ihnen dann eine Spendenquittung zu.

Vermächtnis / Erbschaft

„Die Zukunft soll man nicht voraussehen wollen, sondern möglich machen.“ Antoine de Saint-Exupéry

Schenken Sie Kindern und Jugendlichen eine bessere Zukunft

Mit dem letzten Willen Gutes bewirken und Bleibendes schaffen

Vermächtnis oder Erbschaft?

Wer selbstbestimmt über seinen Nachlass entscheiden will, sollte sich frühzeitig mit einigen wichtigen Fragen auseinandersetzen.

Es gibt zwei Wege, den Förderkreis im Testament zu berücksichtigen: per Vermächtnis oder durch die Einsetzung als Erben. Lassen Sie sich dazu von einem Anwalt beraten.

Vermächtnis

Eine lebenswerte Welt zu gestalten, ist für viele ein Herzenswunsch. Wenn Sie über die Regelung Ihres Nachlasses frühzeitig nachdenken, können Sie selbstbestimmt ein Stück Zukunft in Ihrem Sinne gestalten. Neben der Versorgung Ihrer Angehörigen kann Ihr letzter Wille auch Gutes bewirken und Bleibendes schaffen: Bedenken Sie mit Ihrem Nachlass eine gemeinnützige Organisation, deren Ziele Ihnen in Ihrem Leben wichtig sind.

So ermöglichen Sie eine bessere Zukunft für kommende Generationen.

Und wenn Hilfe für Kinder und Jugendlichen und damit die Arbeit des Förderkreises musizierender Jugend Heppenheim e.V. – für Sie dazugehört, freut uns das besonders.

Erbschaft

Der Förderkreis musizierender Jugend Heppenheim e.V. wird als (Teil-) Erbe des Nachlasses eingesetzt. Als Rechtsnachfolger übernimmt er damit alle Rechte und Pflichten des Erblassers.“